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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Food X Vertrieb GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 38 IN 49/24

Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Food X Vertrieb GmbH, ansässig in der Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort, am 30. September 2024 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, deren Geschäftszweig den Verkauf von Brot, Backwaren sowie Konditorei- und Caféartikeln umfasst, wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Herrn Johann Berns vertreten.

Sicherungsmaßnahmen zur Insolvenzmasse

Zur Sicherung der zukünftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts wurde Dr. Peter C. Minuth, ansässig in der Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser ist ermächtigt, Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse gemäß § 55 Abs. 2 InsO einzugehen, um laufende Verpflichtungen und operative Ausgaben zu decken.

Die Liste der Gläubiger und fälligen Verbindlichkeiten umfasst zahlreiche Dienstleister, Energielieferanten, kommunale Einrichtungen sowie private Unternehmen. Zu den größeren Forderungen zählen unter anderem:

Food X Produktion GmbH mit 50.000,00 €,
Bäko West eG mit 3.600,00 €,
Stadtwerke Kamp-Lintfort mit 8.271,00 €,
Voss Schnitger Steenken Bünger & Partner mit 2.511,06 €.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Verantwortung, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Zudem ist er befugt:

Ein Sonderkonto für die Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten,
Bankguthaben einzuziehen,
Zahlungen zu empfangen und
die Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen sicherzustellen.

Die genannten Maßnahmen dienen der geordneten Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Klärung, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Kleve einzureichen. Die Einreichung eines elektronischen Dokuments muss gemäß den rechtlichen Anforderungen erfolgen, insbesondere mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.

Bedeutung der Maßnahmen

Mit diesen Sicherungsmaßnahmen sollen die Gläubigerinteressen gewahrt und die Grundlagen für eine geordnete Insolvenzabwicklung geschaffen werden. Der Beschluss markiert einen entscheidenden Schritt im Verfahren, um die Vermögenslage der Food X Vertrieb GmbH zu klären und die Liquidität zu sichern.

Das Amtsgericht Kleve wird über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse zu gegebener Zeit entscheiden. Die Beteiligten werden über weitere Entwicklungen informiert.

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