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Korrektur im Insolvenzverfahren: Jörn Hartwig Bruno Baron von der Ropp-Brenner

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 22/24
Datum: 10. Mai 2024

Das Amtsgericht Neumünster hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen von Jörn Hartwig Bruno Baron von der Ropp-Brenner, wohnhaft in der Geerdtsstraße 30, 24537 Neumünster, eine Berichtigung der bisherigen Beschlüsse vorgenommen. Herr von der Ropp-Brenner ist Inhaber der unter J. Baron von der Ropp-Brenner Garten- und Landschaftsgestaltung e.K. firmierenden Unternehmung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 10775 KI.

Hintergrund der Berichtigung

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurden zwei frühere Beschlüsse des Amtsgerichts Neumünster korrigiert:

Beschluss vom 04.04.2024
Dieser betrifft die Bestellung eines Gutachters.

Beschluss vom 30.04.2024
Dieser betrifft die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

In beiden Beschlüssen wurde der Vorname des Schuldners fälschlicherweise mit Hans-Jörn angegeben. Zudem wurde eine falsche Adresse (Geerdstraße anstelle von Geerdtsstraße) vermerkt. Diese Fehler wurden durch den aktuellen Beschluss berichtigt.

Bedeutung der Korrektur

Die Berichtigung dient der rechtlichen Klarheit und stellt sicher, dass alle zukünftigen Verfahrensschritte auf korrekten persönlichen Daten basieren. Dies ist essenziell, um etwaige Missverständnisse oder Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.

Ausblick

Mit der Korrektur ist ein formeller Schritt im Verfahren abgeschlossen. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Jörn Hartwig Bruno Baron von der Ropp-Brenner wird fortgeführt, wobei die weiteren Verfahrensschritte wie die Prüfung der Insolvenzmasse und die Gläubigerbeteiligung folgen werden. Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

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