Aktenzeichen: 36b IN 3128/24
Am 19. November 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Berlin, Pariser Kommune Immobilien GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Josephspitalstraße 15, 80331 München, bedeutende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin ergriffen. Die Gesellschaft, deren Geschäftszweig den Erwerb, die Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz umfasst, steht vor der Klärung ihrer wirtschaftlichen Situation.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Um mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern, wurden gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen beschlossen:
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Vollstreckungen, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.
Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, ansässig in der Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt. Herr Prof. Dr. Martini übernimmt die Überwachung des Vermögens und die Prüfung, ob die finanziellen Mittel der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Zu seinen Aufgaben gehören:
Einrichtung eines Sonderkontos für die zukünftige Insolvenzmasse.
Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin.
Entgegennahme eingehender Gelder sowie Kontrolle der Vermögensflüsse.
Nachforschungen in den Geschäftsräumen und die Prüfung der finanziellen und organisatorischen Unterlagen der Schuldnerin.
Pflichten und Aufrufe an Gläubiger und Drittschuldner
Die Drittschuldner der Gesellschaft sind aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen.
Einblick und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden. Betroffene Parteien haben das Recht, die Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen durch eine sofortige Beschwerde anzufechten. Die Beschwerde muss schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden.
Bedeutung der Entscheidung
Die angeordneten Maßnahmen zielen darauf ab, das Vermögen der Berlin, Pariser Kommune Immobilien GmbH & Co. KG zu sichern und die Grundlage für eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Die Beteiligten werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens rechtzeitig informiert. Das Amtsgericht Charlottenburg behält die Entwicklungen im Auge und wird die notwendigen Schritte zur Wahrung der Interessen von Gläubigern und Beteiligten einleiten.