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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen: Offenbach Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 321/24
Datum: 18. November 2024

Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Offenbach Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Heimhuder Straße 36, 20148 Hamburg, die am 6. November 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die HB&M Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten, deren Geschäftsführer Marek Nicolas Riegger ist.

Hintergrund des Verfahrens

Die Offenbach Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG betreibt ein Hotel in Hamburg und sah sich in den letzten Wochen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Zur Sicherung des Vermögens und Wahrung der Gläubigerinteressen hatte das Gericht am 6. November 2024 Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Beschluss des Gerichts

Mit Beschluss vom 18. November 2024 hat das Insolvenzgericht Hamburg die Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben. Dies deutet darauf hin, dass die Voraussetzungen für eine weitere Anwendung der Maßnahmen nicht mehr gegeben sind. Mögliche Gründe könnten eine Klärung der finanziellen Verhältnisse, eine Einigung mit Gläubigern oder die Einstellung des Verfahrens sein.

Ausblick

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen markiert einen entscheidenden Wendepunkt im Verfahren. Es bleibt abzuwarten, ob eine Sanierung des Hotelbetriebs möglich ist oder ob andere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Entscheidung des Gerichts schafft Klarheit über den weiteren Verlauf und gibt den Beteiligten Raum, neue Perspektiven zu entwickeln.

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