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Anpassung der vorläufigen Insolvenzverwaltung der Gateway Clinics GmbH
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Anpassung der vorläufigen Insolvenzverwaltung der Gateway Clinics GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1523/24

Am 19. November 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main eine wichtige Anpassung im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gateway Clinics GmbH, ansässig in der Amelia-Mary-Earhart-Straße 17, 60549 Frankfurt am Main, beschlossen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren neuen Geschäftsführer Dr. Thomas Paul, hatte zuvor am 12. November 2024 der vorläufigen Insolvenzverwaltung unter allgemeinem Verfügungsverbot („starke“ Verwaltung) unterstanden.

Änderung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Gericht hebt mit sofortiger Wirkung das allgemeine Verfügungsverbot gemäß Ziffer 2 des Beschlusses vom 12. November 2024 auf. Hintergrund ist die Bestellung eines neuen Geschäftsführers, wodurch die Notwendigkeit der umfassenden Einschränkung der Verfügungsbefugnis entfällt. Stattdessen wird die vorläufige Verwaltung wie folgt angepasst:

Verfügungsbeschränkungen: Die Gateway Clinics GmbH kann ab sofort wieder Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen, jedoch nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Bestellung und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, ansässig in der Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main. Herr Dr. Obermüller ist unter der Telefonnummer 069/ 34 87 920 0 sowie per E-Mail unter m.obermueller@bop.legal erreichbar.

Zu seinen Aufgaben gehören weiterhin:

Die Überwachung sämtlicher finanzieller Transaktionen der Antragstellerin.
Die Sicherung der Insolvenzmasse, um Gläubigerinteressen zu wahren.
Die Prüfung, ob das Vermögen der Gateway Clinics GmbH die Kosten des Insolvenzverfahrens decken kann.

Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 12. November 2024 bleiben unverändert bestehen.

Rechte der Beteiligten

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, diese Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Frankfurt am Main einzureichen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei Gericht.

Bedeutung des Beschlusses

Die Anpassung der vorläufigen Insolvenzverwaltung signalisiert einen wichtigen Fortschritt im Verfahren. Durch die Bestellung eines neuen Geschäftsführers und die Lockerung der Verfügungsbeschränkungen erhält die Gateway Clinics GmbH mehr Handlungsfreiheit, bleibt jedoch weiterhin unter der strengen Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters. Diese Maßnahmen sollen eine geregelte Abwicklung oder mögliche Sanierung des Unternehmens gewährleisten.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main wird den weiteren Verlauf des Verfahrens beobachten und bei Bedarf weitere Entscheidungen treffen. Gläubiger und andere Beteiligte werden über alle wesentlichen Entwicklungen informiert.

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