Aktenzeichen: 36b IN 5791/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 15. November 2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Brokrz UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, beschlossen. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die Brokrz UG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 220229 eingetragen und wird von Geschäftsführer André Bernstein geleitet. Das Unternehmen hat sich auf innovative Dienstleistungen spezialisiert, doch wirtschaftliche Schwierigkeiten führten zu einem Insolvenzantrag.
Beschluss des Amtsgerichts
Das Gericht hat zur Sicherung der Insolvenzmasse umfassende Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet:
Untersagung von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie der Vollziehung von Arrest- oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Goethestraße 85, 10623 Berlin, ernannt.
Aufgaben: Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin sowie Prüfung der Kostendeckung für ein mögliches Insolvenzverfahren.
Verfügungsverbot:
Die Schuldnerin darf nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, insbesondere über Bankkonten und Außenstände, geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Anweisungen an Drittschuldner:
Gläubiger und andere Drittschuldner dürfen Zahlungen oder Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Erweiterte Befugnisse des Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und Unterlagen der Brokrz UG zu betreten, Einsicht in die Bücher zu nehmen und Nachforschungen anzustellen. Außerdem hat die Schuldnerin alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Vermögensverhältnisse aufzuklären.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie Gläubiger können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht werden. Für elektronische Rechtsmittel gelten besondere Vorschriften, die die Sicherheit und Authentizität der Übermittlung gewährleisten.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung setzt das Amtsgericht Charlottenburg einen bedeutenden Schritt, um die wirtschaftliche Lage der Brokrz UG zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens prüfen und die nächsten Schritte vorbereiten. Gläubiger und Beteiligte werden aufgefordert, den Anweisungen des Gerichts Folge zu leisten.