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Vorläufige Insolvenzverwaltung: Gruber Holzwerke GmbH unter gerichtlicher Aufsicht
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Vorläufige Insolvenzverwaltung: Gruber Holzwerke GmbH unter gerichtlicher Aufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 611/24
Datum: 19. November 2024

Das Amtsgericht Regensburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über die Gruber Holzwerke GmbH, Sanddickicht 12, 93426 Roding, Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Gerhard Gruber, ist im Handelsregister Regensburg unter HRB 15692 eingetragen und wird von der Rechtsanwältin Rosemarie Lankes vertreten.

Sicherungsmaßnahmen

Mit Beschluss vom 19. November 2024 hat das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, bestellt. Herr Dr. Lehner wird mit der Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte beauftragt.

Verfügungsbeschränkungen
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen.

Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattet, um die wirtschaftliche Lage der Gruber Holzwerke GmbH zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu sichern:

Sicherung des Vermögens: Kontrolle und Überwachung aller finanziellen Transaktionen.
Prüfung der wirtschaftlichen Situation: Der Verwalter wird prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Entgegennahme von Außenständen: Gläubiger und Geschäftspartner sind angewiesen, Forderungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können alle Beteiligten binnen zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Regensburg einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung setzt das Amtsgericht Regensburg den ersten Schritt zur Klärung der finanziellen Zukunft der Gruber Holzwerke GmbH. Die Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wird zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ein geregeltes Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Perspektiven für das Unternehmen und seine Gläubiger zu bestimmen.

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