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Vorläufige Insolvenzverwaltung für TS Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 26 IN 344/24

Das Amtsgericht Tübingen hat am 18. November 2024 um 09:32 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TS Holding GmbH, ansässig in der Doblerstraße 1, 72074 Tübingen, angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und geordnete Bedingungen für das weitere Verfahren zu schaffen.

Hintergrund zur Schuldnerin

Die TS Holding GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schmitt, hat ihren Sitz in Tübingen und ist bekannt für ihre vielfältigen Geschäftsaktivitäten. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Schuldnerin gestellt, um eine Lösung für ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu finden. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch Rechtsanwalt Dr. Günter Krumm, ansässig in Reutlingen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff bestellt, der sich auf Insolvenz- und Sanierungsverfahren spezialisiert hat.

Kontakt:
Adresse: Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Telefon: 07071 5630707
Fax: 07071 5630708
E-Mail: info@walter-riegger-partner.de
Webseite: www.walter-riegger-partner.de

Anordnung des Gerichts

Um eine Beeinträchtigung der Insolvenzmasse zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Geschäftsführung darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der TS Holding GmbH verfügen.

Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind vorläufig untersagt, begonnene Vollstreckungen werden eingestellt.

Übertragung der Verwaltungsbefugnisse:
Die Kontrolle über Bankkonten und Außenstände geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist berechtigt, Gelder einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen, um eine transparente Verwaltung der Mittel sicherzustellen.

Überwachung und Prüfung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und sicherzustellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.

Auskunftspflichten:
Kreditinstitute und Drittschuldner der TS Holding GmbH sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich an ihn zu leisten.

Bedeutung der Maßnahme

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ermöglicht eine umfassende Prüfung der Vermögensverhältnisse der TS Holding GmbH. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass keine unkontrollierten Veränderungen der Insolvenzmasse stattfinden. Diese Maßnahme gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, mögliche Sanierungswege auszuloten und eine tragfähige Lösung für die Gläubiger und das Unternehmen zu erarbeiten.

Fazit

Die TS Holding GmbH steht nun unter der strengen Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters, der die finanzielle Stabilität sicherstellen soll. Gläubiger und Geschäftspartner werden angehalten, alle Zahlungen und Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Die nächsten Wochen sind entscheidend für die zukünftige Ausrichtung und mögliche Rettung des Unternehmens.

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