Aktenzeichen: 1 IN 2165/24
Das Amtsgericht Mannheim hat am 15. November 2024 um 15:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die Spring Westside GmbH & Co. KG angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen. Die Schuldnerin ist in der Turley Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim ansässig und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die SoHo Grand Development GmbH aus Frankfurt, vertreten.
Ziel der Anordnung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin. Gleichzeitig wird eine umfassende Prüfung durchgeführt, um die wirtschaftliche Situation zu analysieren und über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Heike Metzger ernannt, die ihre Kanzlei in der Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim, betreibt.
Kontaktinformationen der Insolvenzverwalterin:
Telefon: auf Anfrage
E-Mail: nicht angegeben
Gerichtliche Maßnahmen im Überblick
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Geschäftsführung der Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über Vermögensgegenstände verfügen.
Untersagung von Zwangsvollstreckungen:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie begonnene Vollstreckungen werden vorübergehend eingestellt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände.
Kontrollbefugnis:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin. Zudem wird sie ermächtigt, Gelder einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen.
Prüfung der finanziellen Lage:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Transparenz und Berichtspflicht:
Kreditinstitute und Drittschuldner sind verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Auskunft zu erteilen. Alle Zahlungen an die Schuldnerin dürfen nur noch unter Beachtung der Anordnung erfolgen.
Pflichten der Schuldnerin
Die Schuldnerin ist verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie die erforderlichen Auskünfte zur Sicherung der Insolvenzmasse zu erteilen. Die Geschäftsräume können von der Insolvenzverwalterin betreten und untersucht werden.
Fazit
Die Spring Westside GmbH & Co. KG steht nun unter strenger Beobachtung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass keine unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen stattfinden und alle Beteiligten von einer geordneten Verfahrensführung profitieren. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, insbesondere ob eine Sanierung oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens angestrebt wird.