Aktenzeichen: 60 IN 28/24
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 18. November 2024 um 09:19 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schuh UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Dorfstraße 144a, 66740 Saarlouis, angeordnet. Geschäftsführer des Unternehmens ist Herr Joachim Schuh.
Ziel der Anordnung
Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Vermögenswerte der Schuldnerin, um mögliche Nachteile bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach ernannt, die ihre Kanzlei in der Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken betreibt.
Kontaktinformationen:
Telefon: auf Anfrage
E-Mail: nicht angegeben
Gerichtliche Maßnahmen im Überblick
Verfügungsverbot:
Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sämtliche Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Außenständen, geht vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.
Zahlungsregelung:
Gläubiger und Schuldner der Schuh UG dürfen Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin leisten.
Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden vorübergehend untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen.
Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Ziel ist eine transparente und geordnete Abwicklung, die sowohl die Interessen der Gläubiger als auch der Schuldnerin berücksichtigt.
Fazit
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherung des Vermögens der Schuh UG (haftungsbeschränkt) dar. Unter der Aufsicht von Rechtsanwältin Petra Gerlach werden alle Maßnahmen genau überwacht, um eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu gewährleisten. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt abzuwarten.