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Vorläufige Insolvenzverwaltung für GfR Gesellschaft für Ressourcenökonomie GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67b IN 208/24

Das Amtsgericht Hamburg hat am 18. November 2024 um 13:53 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GfR Gesellschaft für Ressourcenökonomie GmbH wichtige Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, das im Handel und der Behandlung industrieller und gewerblicher Reststoffe tätig ist, steht nun unter der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Dr. Silke Wehdeking, mit Kanzleisitz in der Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine Grundlage für die weiteren Verfahren zu schaffen. Dr. Wehdeking ist erreichbar unter:

Telefon: Angaben auf Anfrage
E-Mail: Angaben auf Anfrage

Maßnahmen und Einschränkungen

Eingeschränkte Verfügungsbefugnis:
Die GfR Gesellschaft für Ressourcenökonomie GmbH darf Verfügungen über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vornehmen. Diese Regelung schützt die Insolvenzmasse (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Drittschuldner, die der Gesellschaft Gelder schulden, dürfen diese nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten. Die Verwaltung und Einziehung von Forderungen und Bankguthaben obliegt ebenfalls Dr. Wehdeking (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Hintergrund der Insolvenz

Die GfR Gesellschaft für Ressourcenökonomie GmbH, ehemals ansässig in der Moorlage 21, 21077 Hamburg, wird von Geschäftsführer Hans-Joachim Flügge vertreten. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 180523 eingetragen. Der Geschäftszweig umfasst den Handel und die Behandlung von industriellen und gewerblichen Reststoffen.

Weitere Schritte

Der Beschluss des Amtsgerichts stellt sicher, dass die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft in geordneten Bahnen überprüft wird. Ziel ist die Klärung, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, sowie die Prüfung möglicher Sanierungsoptionen.

Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet die Möglichkeit, Gläubigerrechte zu wahren und eine Fortführung oder geordnete Abwicklung der Geschäftstätigkeiten zu prüfen.

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