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Vorläufige Insolvenzverwaltung für EB Mtec GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 99/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der EB Mtec GmbH, ansässig in der Zeppelinstraße 146, 66953 Pirmasens, hat das Amtsgericht Pirmasens am 15. November 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet.

Die Gesellschaft, die von den Geschäftsführern Uwe Bergheimer und Matthias Erdmann vertreten wird, steht nun unter besonderer Aufsicht, um die Interessen der Gläubiger zu sichern und die finanzielle Lage zu stabilisieren.

Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Paul Wieschemann, mit Kanzleisitz in der Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, bestellt. Herr Wieschemann ist erreichbar unter:

Telefon: 0631/34195-0
Fax: 0631/470269
E-Mail: buero@wieschemann.de

Seine Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der EB Mtec GmbH zu sichern und die wirtschaftliche Gesamtlage zu prüfen.

Maßnahmen und Anordnungen

Verfügungseinschränkungen:
Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt insbesondere für Bankguthaben und Forderungen.

Leistungsverbot:
Schuldner der EB Mtec GmbH (Drittschuldner) dürfen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses und mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Leistungen an die Schuldnerin erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zielsetzung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Vermögenswerte der EB Mtec GmbH ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Pirmasens eingesehen werden. Betroffene und Beteiligte haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Pirmasens oder zu Protokoll einer Geschäftsstelle einzureichen.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen entscheidenden Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der EB Mtec GmbH dar. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine Grundlage für mögliche Sanierungs- oder Abwicklungsmaßnahmen zu schaffen.

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