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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Schuh UG angeordnet
Neustart unter Aufsicht: Insolvenzverfahren für St. Josefs-Hospital Cloppenburg gestartet
Vorläufige Insolvenzverwaltung über Brokrz UG angeordnet

Neustart unter Aufsicht: Insolvenzverfahren für St. Josefs-Hospital Cloppenburg gestartet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 137/24

Das Amtsgericht Oldenburg hat am 18. November 2024 im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH, mit Sitz in der Krankenhausstraße 13, 49661 Cloppenburg, entscheidende Maßnahmen angeordnet. Ziel ist die Sanierung des gemeinnützigen Krankenhauses, das durch seinen Geschäftsführer Andreas Krone vertreten wird.

Einleitung des Verfahrens und Anordnung der Eigenverwaltung

Gemäß den Regelungen der Insolvenzordnung (§§ 270a und 270b InsO) wurde dem Krankenhaus eine dreimonatige Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans gesetzt. Die Geschäftsführung bleibt berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters, das Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit, eine Sanierung aus eigener Kraft zu realisieren und den Betrieb fortzuführen.

Ernennung des vorläufigen Sachwalters

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Rainer Eckert bestellt, ein erfahrener Insolvenzverwalter mit Sitz in Hannover.
Kontakt:

Adresse: Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover
Telefon: 0511 6262870
Fax: 0511 62628710

Rahmenbedingungen des Verfahrens

Frist zur Vorlage des Insolvenzplans:
Die Antragstellerin hat drei Monate Zeit, um einen Plan vorzulegen, der die Schuldenregelung und die Fortführung des Betriebs darlegt.

Verwaltung und Verfügungsbefugnis:
Unter Aufsicht des Sachwalters behält die Geschäftsführung des Krankenhauses die Kontrolle über das Vermögen. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und den Fortbestand des Betriebs zu gewährleisten.

Öffentliche Einsicht:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Sowohl die Antragstellerin als auch die Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch zu erheben, insbesondere unter Verweis auf internationale Zuständigkeitsfragen.

Ein Blick in die Zukunft

Das Verfahren bietet der St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH eine Chance, ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewältigen und den Fortbestand als wichtiger Gesundheitsdienstleister in der Region zu sichern. Unter der Leitung von Dr. Rainer Eckert als Sachwalter und der erfahrenen Geschäftsführung könnte dies ein Wendepunkt in der Geschichte des Krankenhauses werden.

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