Aktenzeichen: 10 IN 1130/24
Das Amtsgericht Heilbronn hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der EPARCARE GmbH, ansässig in der Haller Straße 71, 74613 Öhringen, wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenslage angeordnet. Am 15. November 2024 um 15:30 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung beschlossen, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und mögliche Vermögensverluste zu verhindern.
Anordnung der vorläufigen Verwaltung
Gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) hat das Gericht entschieden, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen der EPARCARE GmbH für eine geordnete Abwicklung oder mögliche Fortführung des Unternehmens erhalten bleibt.
Ernennung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Heike Metzger bestellt. Sie wird die Aufgabe übernehmen, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die finanzielle Lage des Unternehmens zu bewerten. Ihre Zuständigkeiten umfassen auch die Überwachung von Geschäftstätigkeiten und die Prüfung der Fortführungsperspektiven.
Kontaktdaten der Insolvenzverwalterin:
Name: Rechtsanwältin Heike Metzger
Adresse: Berliner Platz 12, 74072 Heilbronn
Telefon: 07131 3829490
Fax: 07131 3829499
E-Mail: metzger@pluta.net
Wichtige Maßnahmen
Zwangsvollstreckungen ausgesetzt: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder ähnliche rechtliche Schritte gegen die EPARCARE GmbH wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.
Einschränkung der Verfügungsmacht: Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin dürfen nur noch unter Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin genutzt werden.
Eröffnung von Sonderkonten: Die vorläufige Verwalterin wurde ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, um Masseverbindlichkeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu verwalten.
Überwachung und Prüfung
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens realistisch ist. Zudem ist sie berechtigt, Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in alle geschäftsrelevanten Unterlagen zu nehmen.
Bedeutung für die EPARCARE GmbH
Die Maßnahmen markieren einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Klärung der weiteren Unternehmensstrategie. Die Einbindung der erfahrenen Rechtsanwältin Heike Metzger deutet auf ein strukturiertes Verfahren hin, das auf eine mögliche Sanierung des Unternehmens abzielt.