Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode
Morning News
Insolvenzverfahren eingeleitet: Autohaus Wurster GmbH unter vorläufiger Verwaltung
Vorläufige Insolvenzverwaltung für EB Mtec GmbH angeordnet

Insolvenzverfahren eingeleitet: Autohaus Wurster GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 369/24
Datum: 18. November 2024

Das Amtsgericht Tübingen hat am 18. November 2024 eine vorläufige Sicherungsmaßnahme zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Autohaus Wurster GmbH, Nürtinger Straße 30, 72661 Grafenberg, getroffen. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde von der Schuldnerin selbst eingereicht und wird durch die Geschäftsführerin Olga Schell vertreten.

Anordnung zur Vermögenssicherung

Mit Wirkung ab 12:38 Uhr wurden umfassende Maßnahmen zur Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen angeordnet. Wesentliche Punkte umfassen:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, ausgenommen solche, die unbewegliches Vermögen betreffen, sind untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen, bestellt.

Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Dr. Michael Riegger wurde mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, um die Vermögenssicherung der Autohaus Wurster GmbH zu gewährleisten:

Kontrolle über das schuldnerische Vermögen: Verfügungen der Schuldnerin über deren Vermögenswerte sind nur mit Zustimmung des Verwalters möglich.
Übernahme der Kontoführung: Bankguthaben und Außenstände der Schuldnerin unterliegen der alleinigen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Einrichtung von Sonderkonten: Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Insolvenzmasse wurde der Verwalter ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und zu führen.
Pflichten der Schuldnerin: Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Einblick in alle geschäftsrelevanten Unterlagen zu gewähren und auf Verlangen vollständige Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse zu erteilen.

Prüfungsauftrag und weitere Aufgaben

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu untersuchen. Dies umfasst:

Prüfung der Insolvenzkostendeckung.
Analyse der Fortführungsmöglichkeiten des Autohauses.

Information an Drittschuldner und Banken

Drittschuldner, insbesondere Kunden oder Partner mit Zahlungspflichten gegenüber der Schuldnerin, wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die kontoführenden Banken wurden verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig für die Beschwerde ist das Amtsgericht Tübingen.

Mit dieser Maßnahme setzt das Insolvenzgericht klare Schritte, um die Vermögensmasse der Autohaus Wurster GmbH zu schützen und die Voraussetzungen für ein geordnetes Insolvenzverfahren zu schaffen. Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist, bleibt von der weiteren Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abhängig.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Morning News

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für EB Mtec GmbH angeordnet