Aktenzeichen: 15 IN 369/24
Datum: 18. November 2024
Das Amtsgericht Tübingen hat am 18. November 2024 eine vorläufige Sicherungsmaßnahme zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Autohaus Wurster GmbH, Nürtinger Straße 30, 72661 Grafenberg, getroffen. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde von der Schuldnerin selbst eingereicht und wird durch die Geschäftsführerin Olga Schell vertreten.
Anordnung zur Vermögenssicherung
Mit Wirkung ab 12:38 Uhr wurden umfassende Maßnahmen zur Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen angeordnet. Wesentliche Punkte umfassen:
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, ausgenommen solche, die unbewegliches Vermögen betreffen, sind untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen, bestellt.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Michael Riegger wurde mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, um die Vermögenssicherung der Autohaus Wurster GmbH zu gewährleisten:
Kontrolle über das schuldnerische Vermögen: Verfügungen der Schuldnerin über deren Vermögenswerte sind nur mit Zustimmung des Verwalters möglich.
Übernahme der Kontoführung: Bankguthaben und Außenstände der Schuldnerin unterliegen der alleinigen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Einrichtung von Sonderkonten: Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Insolvenzmasse wurde der Verwalter ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und zu führen.
Pflichten der Schuldnerin: Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Einblick in alle geschäftsrelevanten Unterlagen zu gewähren und auf Verlangen vollständige Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse zu erteilen.
Prüfungsauftrag und weitere Aufgaben
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu untersuchen. Dies umfasst:
Prüfung der Insolvenzkostendeckung.
Analyse der Fortführungsmöglichkeiten des Autohauses.
Information an Drittschuldner und Banken
Drittschuldner, insbesondere Kunden oder Partner mit Zahlungspflichten gegenüber der Schuldnerin, wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die kontoführenden Banken wurden verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig für die Beschwerde ist das Amtsgericht Tübingen.
Mit dieser Maßnahme setzt das Insolvenzgericht klare Schritte, um die Vermögensmasse der Autohaus Wurster GmbH zu schützen und die Voraussetzungen für ein geordnetes Insolvenzverfahren zu schaffen. Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist, bleibt von der weiteren Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abhängig.