Gericht ordnet Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte an
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EXPO Mietmöbel GmbH Düsseldorf, ansässig in der Wahlerstraße 37, 40472 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Düsseldorf einschneidende Maßnahmen ergriffen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister unter HRB 1864 geführt wird, wird von der Geschäftsführerin Jennifer Nadine Schwedtmann, wohnhaft in Moers, vertreten.
Am 18. November 2024 ordnete das Gericht um 15:14 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr aus Düsseldorf wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungsbeschränkungen und Befugnisse des Verwalters
Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der EXPO Mietmöbel GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Schuldnerin, den sogenannten Drittschuldnern, untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Dr. Biner Bähr wurde ermächtigt, Bankguthaben sowie andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass laufende oder geplante Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von unbeweglichen Vermögensgegenständen – vorerst eingestellt werden.
Hintergrund und Ausblick
Die EXPO Mietmöbel GmbH hat sich auf die Vermietung von Möbeln und Ausstattung für Messen und Veranstaltungen spezialisiert. Der Geschäftsbetrieb wird nun unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters weitergeführt, während die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft geprüft wird. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung einzuleiten.
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf ist auf Anfrage in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Alle Beteiligten sind angehalten, sich an die angeordneten Maßnahmen zu halten, um eine reibungslose Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.