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Erweiterung des vorläufigen Gläubigerausschusses: Caravan & Reisemobile Asia Export GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 53a IN 229/24
Datum: 19. November 2024

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caravan & Reisemobile Asia Export GmbH, Stubbendorfer Ring 14, 23858 Wesenberg, hat das Amtsgericht Lübeck am 19. November 2024 eine bedeutende Ergänzung des vorläufigen Gläubigerausschusses beschlossen. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Günter Spiertz, wird rechtlich von den Rechtsanwälten Abel und Kollegen, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert, vertreten.

Erweiterung des Gläubigerausschusses

Mit diesem Beschluss wurde der bestehende Gläubigerausschuss um ein weiteres Mitglied ergänzt, um die Interessen der Gläubiger im Insolvenzverfahren umfassender zu vertreten. Neu hinzugekommen ist:

Sparkasse Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz: Hagenstraße 19, 23843 Bad Oldesloe
Vertreten durch: Andreas Blunck

Die Sparkasse Holstein wird als finanzstarker und bedeutender Gläubiger einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Überwachung des Verfahrens leisten.

Rolle des vorläufigen Gläubigerausschusses

Der Gläubigerausschuss unterstützt das Insolvenzgericht und den (zukünftigen) Insolvenzverwalter, indem er eine koordinierende und beratende Funktion ausübt. Mit der Sparkasse Holstein als neuem Mitglied werden weitere fachliche Kompetenzen eingebracht, die zur effizienten Fortführung des Verfahrens beitragen können.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können alle Verfahrensbeteiligten binnen zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde einlegen. Zuständig für die Beschwerde ist das Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck. Diese ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.

Ausblick

Die Ergänzung des vorläufigen Gläubigerausschusses signalisiert eine Intensivierung der Bemühungen, das Vermögen der Caravan & Reisemobile Asia Export GmbH zu sichern und eine transparente Verwaltung zu gewährleisten. Die Einbindung weiterer Gläubiger stärkt die Position aller Beteiligten und ebnet den Weg für eine geordnete Fortführung des Insolvenzverfahrens.

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