Aktenzeichen: 53a IN 227/24
Datum: 19. November 2024
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto & Freizeit Nord GmbH, Stubbendorfer Ring 12, 23858 Wesenberg, hat das Amtsgericht Lübeck am 19. November 2024 eine Ergänzung des bestehenden vorläufigen Gläubigerausschusses beschlossen. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Günter Spiertz, wird rechtlich durch die Rechtsanwälte Abel und Kollegen aus St. Ingbert vertreten.
Zusammensetzung des Gläubigerausschusses
Mit diesem Beschluss wurde der Ausschuss um ein weiteres Mitglied erweitert:
Sparkasse Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz: Hagenstraße 19, 23843 Bad Oldesloe
Vertreten durch: Andreas Blunck
Die Ergänzung erfolgt, um die Interessen der Gläubiger umfassend zu wahren und eine effektive Begleitung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen. Die Sparkasse Holstein als institutioneller Gläubiger wird dabei eine wichtige beratende und kontrollierende Rolle einnehmen.
Hintergrund des Verfahrens
Die Auto & Freizeit Nord GmbH, eingetragen im Handelsregister Lübeck unter HRB 22398 HL, befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Unternehmen war auf den Verkauf und Service von Fahrzeugen sowie Freizeitprodukten spezialisiert. Die finanzielle Situation machte die Beantragung eines Insolvenzverfahrens unumgänglich.
Bedeutung des Gläubigerausschusses
Der vorläufige Gläubigerausschuss übernimmt eine zentrale Funktion im Insolvenzverfahren. Er überwacht die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, berät über wichtige Entscheidungen und sorgt für Transparenz gegenüber den Gläubigern. Mit der Sparkasse Holstein wird die Expertise in finanziellen und wirtschaftlichen Belangen deutlich erweitert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Verfahrensbeteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Lübeck einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.
Ausblick
Mit der Ergänzung des Gläubigerausschusses geht das Insolvenzverfahren in die nächste Phase. Die Interessen der Gläubiger werden nun durch ein gestärktes Gremium vertreten, das die weiteren Schritte des Verfahrens begleitet und überwacht. Die Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck unterstreicht die Bedeutung einer breiten und fachlich kompetenten Vertretung im Gläubigerausschuss.