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AOC Halle Riebecks Gärten GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
Das Spielzimmer Handels GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung
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Das Spielzimmer Handels GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 71 IN 176/24

Das Amtsgericht Pinneberg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Das Spielzimmer Handels GmbH, mit Sitz in der Marktstraße 6-8, 25335 Elmshorn, am 18. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Nils Roemersma, steht vor einer entscheidenden Phase zur Stabilisierung ihrer Vermögensverhältnisse.

Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Jan Ockelmann, tätig in der Kanzlei in der Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, bestellt. Herr Ockelmann wird die finanziellen Belange des Unternehmens überwachen und sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Vermögensveränderungen eintreten.

Anordnung und Maßnahmen

Im Rahmen des Beschlusses wurden folgende wesentliche Maßnahmen getroffen:

Verfügungseinschränkungen: Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient der Sicherstellung einer geordneten Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten.
Einziehung von Außenständen: Auch die Einziehung ausstehender Forderungen unterliegt der Zustimmungspflicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Schutz der Vermögenswerte: Maßnahmen wie Zwangsvollstreckungen oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden untersagt und bereits eingeleitete Schritte ausgesetzt.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die Maßnahme zielt darauf ab, eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten und die Fortführung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Das Spielzimmer Handels GmbH zu prüfen. Insbesondere soll der vorläufige Insolvenzverwalter analysieren, ob die Unternehmensfortführung oder eine andere Form der Abwicklung im besten Interesse der Gläubiger liegt.

Rechtsmittel und weitere Informationen

Betroffene und Beteiligte haben die Möglichkeit, den Beschluss des Amtsgerichts Pinneberg auf der Geschäftsstelle einzusehen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können gemäß den gesetzlichen Vorgaben innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Die Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt in der Restrukturierung der Das Spielzimmer Handels GmbH, die weiterhin alles daransetzen wird, ihre Geschäftstätigkeit zu stabilisieren und im Interesse ihrer Gläubiger und Mitarbeiter zu agieren.

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