Aktenzeichen: 36b IN 7502/24
Datum: 18. November 2024
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 18. November 2024 eine richtungsweisende Entscheidung im Insolvenzverfahren über die Baumann-Edelstahl-Service-Team GmbH, Zeltinger Straße 13, 13465 Berlin, getroffen. Die Geschäftsführerin, Frau Heidi Baumann, stellte den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 94105 eingetragen.
Eingeleitete Maßnahmen zum Vermögensschutz
Um mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, wurden am 18. November 2024 um 18:00 Uhr die folgenden Maßnahmen nach den §§ 21, 22 InsO angeordnet:
Aussetzung der Zwangsvollstreckung: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, ausgenommen solche in unbewegliches Vermögen, wurden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind vorübergehend eingestellt.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, berufen.
Kompetenzen des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Sven Kirchner wurde mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet, um das Vermögen der Baumann-Edelstahl-Service-Team GmbH zu sichern und zu überwachen:
Verfügungsbeschränkungen: Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen treffen.
Übernahme der Bankkonten: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und Sonderkonten für die Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.
Pflichten der Kreditinstitute: Die kontoführenden Banken sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter uneingeschränkt Auskunft zu erteilen.
Untersuchung der Fortführungsfähigkeit
Zu den Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters zählt die Prüfung:
Ob die vorhandenen Mittel der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Rechte und Pflichten der Schuldnerin
Die Geschäftsführung der Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und ihm auf Verlangen notwendige Auskünfte zu erteilen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Geschäftsräume zu betreten und Nachforschungen anzustellen.
Anweisung an Drittschuldner
Drittschuldner der Baumann-Edelstahl-Service-Team GmbH wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen wird der erste Schritt in Richtung eines möglichen Insolvenzverfahrens eingeleitet. Ob eine Sanierung oder Liquidation der Baumann-Edelstahl-Service-Team GmbH erfolgt, hängt von der weiteren Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Zukunft des Unternehmens zu bestimmen.