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AOC Halle Riebecks Gärten GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 401/24 (371)

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der AOC Halle Riebecks Gärten GmbH, mit Sitz in der Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, wurde am 18. November 2024 um 10:00 Uhr eine entscheidende Maßnahme durch das Amtsgericht Magdeburg getroffen. Das Unternehmen, dessen Geschäftsfeld den Erwerb von Grundstücken sowie deren Beplanung und Bebauung umfasst, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Ernennung einer erfahrenen Insolvenzverwalterin

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt, die mit ihrer Kanzlei in der Klausenerstraße 24, Magdeburg, ansässig ist. Frau Schwarz verfügt über umfassende Expertise in Insolvenzverfahren und wird die Aufgabe übernehmen, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und zu verwalten.

Rechtsfolgen der Anordnung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bringt mehrere Konsequenzen mit sich:

Einschränkung der Verfügungsgewalt: Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam.
Zahlungsverbot an die Antragstellerin: Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) sind angewiesen, ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Überwachung der Vermögenslage: Frau Schwarz hat die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und darauf hinzuwirken, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten.

Hintergrund und nächste Schritte

Die AOC Halle Riebecks Gärten GmbH ist auf den Erwerb, die Planung und die Bebauung von Grundstücken spezialisiert. Die finanzielle Situation des Unternehmens machte diesen Schritt jedoch unumgänglich. Ziel der vorläufigen Verwaltung ist es, die Vermögenslage des Unternehmens zu stabilisieren und zu prüfen, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs oder andere Lösungen möglich sind.

Einsichtnahme und Rechtsmittel

Beteiligte des Verfahrens haben die Möglichkeit, den vollständigen Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg – Insolvenzgericht – einzusehen. Rechtsmittel können innerhalb der gesetzlichen Fristen eingelegt werden.

Diese Anordnung markiert den Beginn eines entscheidenden Kapitels für die AOC Halle Riebecks Gärten GmbH und wird die Zukunft des Unternehmens maßgeblich beeinflussen.

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