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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Euro-Transporte-Hansen UG & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 61 IN 43/24
Das Amtsgericht Meldorf hat am 18. November 2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Euro-Transporte-Hansen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rederstaller Straße 60, 25782 Tellingstedt, angeordnet. Mit dieser Maßnahme soll das Vermögen der Schuldnerin gesichert und eine transparente Klärung der finanziellen Situation ermöglicht werden.

Hintergrund zur Schuldnerin

Die Euro-Transporte-Hansen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist unter der Handelsregisternummer HRA 9576 PI beim Amtsgericht Pinneberg eingetragen. Das Unternehmen wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Euro-Transporte-Hansen Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) vertreten, deren Geschäftsführer Michele Hansen ist. Das Unternehmen ist in der Transport- und Logistikbranche tätig und hat sich auf die Bereitstellung spezialisierter Transportlösungen konzentriert.

Anordnung des Amtsgerichts

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen des Vermögens hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, bestellt.
Kontakt:
Telefon: 040 3339958-0
Fax: 040 3339958-29

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Dies umfasst insbesondere die Einziehung von Außenständen.

Schutz der Insolvenzmasse:
Die Maßnahme umfasst auch ein Verbot der Zwangsvollstreckung sowie die Einstellung bereits begonnener Vollstreckungsmaßnahmen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern. Zu seinen Aufgaben gehört es, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen und festzustellen, ob ausreichende Mittel zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorhanden sind. Er darf Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin und Gläubiger innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meldorf eingereicht werden. Für elektronische Einreichungen gelten besondere Anforderungen an Sicherheit und Authentizität.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung leitet das Amtsgericht Meldorf einen entscheidenden Schritt ein, um das Vermögen der Euro-Transporte-Hansen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu klären. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine Grundlage für eine geordnete Fortführung oder Liquidation des Unternehmens zu schaffen. Alle Beteiligten werden aufgefordert, die Anordnungen zu beachten und sich bei Fragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

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