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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Elektro Liemen GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 5791/24
Das Amtsgericht Erfurt hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Elektro Liemen GmbH & Co. KG, Hauptstraße 21, 99894 Friedrichroda, angeordnet. Mit dieser Entscheidung sollen die Vermögenswerte des Unternehmens gesichert und eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung vorbereitet werden.

Hintergrund zur Schuldnerin

Die Elektro Liemen GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRA 504447 eingetragen. Sie wird durch die Komplementärin Elektro Liemen Verwaltungs GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Beatrice Liemen und Frank Liemen sind. Das Unternehmen ist auf Dienstleistungen im Bereich der Elektrotechnik spezialisiert und bedient sowohl private als auch gewerbliche Kunden.

Anordnung des Amtsgerichts

Das Gericht hat folgende Maßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Lindenbühl 24, 99974 Mühlhausen, ernannt.
Kontakt:
Telefon: 03601 81840
Fax: 03601 818419
E-Mail: info@staufenbiel-rae.de

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst insbesondere die Einziehung von Außenständen.

Schutz der Insolvenzmasse:
Die Anordnung verhindert, dass Vermögenswerte unrechtmäßig veräußert oder Gläubiger bevorzugt werden.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu bewerten. Außerdem prüft er, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Darüber hinaus ist er berechtigt, Zahlungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie Gläubiger können gegen diesen Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Erfurt eingereicht werden. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls zulässig, jedoch müssen sie die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Authentizität erfüllen.

Ziele der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll dazu beitragen, die Vermögenswerte der Elektro Liemen GmbH & Co. KG zu sichern und den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens transparent darzustellen. Ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen liquidiert werden muss, wird in den kommenden Wochen geprüft.

Fazit

Mit dieser Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt wird ein geordneter Prozess zur Klärung der finanziellen Verhältnisse der Elektro Liemen GmbH & Co. KG eingeleitet. Alle Beteiligten werden aufgefordert, sich an die Anordnungen zu halten und den Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter zu suchen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

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