Aktenzeichen: 67a IN 365/24
Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Denkformat GmbH & Co. KG wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens beschlossen. Am 15. November 2024 um 11:57 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens vorzubereiten.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die Denkformat GmbH & Co. KG, ansässig in der Stahltwiete 19 a, 22761 Hamburg, ist unter der Nummer HRA 97215 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Unternehmen wird gesetzlich durch die Denkformat Beteiligungsgesellschaft mbH vertreten, deren Geschäftsführer Thomas Erhard Kunzmann ist. Denkformat GmbH & Co. KG war vor allem für innovative Lösungen und Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung und Projektmanagement bekannt.
Anordnung des Amtsgerichts Hamburg
Das Gericht hat im Einklang mit den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung folgende Maßnahmen ergriffen:
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Michael Nickel, Ferdinandstraße 29-33, 20095 Hamburg, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Ab sofort sind Verfügungen der Denkformat GmbH & Co. KG über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Schutz der Insolvenzmasse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und andere Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen dürfen nur noch an ihn geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder Arrestverfahren gegen die Schuldnerin wurden untersagt, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen, die Insolvenzmasse zu sichern und deren Werterhalt zu gewährleisten. Zudem wird er beurteilen, ob die Mittel des Unternehmens ausreichen, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Fazit
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte der Denkformat GmbH & Co. KG geschützt und geordnet verwaltet werden. Gläubiger und Geschäftspartner sind aufgefordert, die Anordnung zu beachten und sich bei Fragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden. Ziel ist es, eine transparente Klärung der wirtschaftlichen Situation zu schaffen und die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren einzuleiten.