Aktenzeichen: 906 IN 566/24 – 0 –
Das Amtsgericht Hannover hat am 18. November 2024 um 08:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der ATS Umwelttechnik GmbH, Am Pferdemarkt 9 k, 30853 Langenhagen, angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Hintergrund zur ATS Umwelttechnik GmbH
Die ATS Umwelttechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 201142, wird von den Geschäftsführern Olaf Grundstedt und Anja Persicke geleitet. Das Unternehmen ist in der Umwelttechnologie tätig und auf nachhaltige Lösungen für verschiedene Branchen spezialisiert.
Beschluss des Amtsgerichts
Das Gericht hat folgende Maßnahmen gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung angeordnet:
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen über das Vermögen der ATS Umwelttechnik GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Goth, Uhlemeyerstraße 9/11, 30175 Hannover, bestellt.
Kontakt:
Telefon: 0511 123105-0
Fax: 0511 123105-99
Webseite: www.insotreu.de
Anweisungen an Drittschuldner:
Gläubiger und andere Drittschuldner sind verpflichtet, Zahlungen und Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Die Antragsgegnerin sowie die Gläubiger können gegen die Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover einzureichen.
Ziele der Maßnahme
Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll klären, ob die wirtschaftlichen Mittel der ATS Umwelttechnik GmbH ausreichen, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Darüber hinaus werden die finanziellen Verhältnisse geprüft, um eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens sicherzustellen.
Fazit
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und das Vermögen der ATS Umwelttechnik GmbH zu schützen. Gläubiger und Beteiligte werden aufgefordert, die Anordnung zu beachten und bei Fragen den vorläufigen Insolvenzverwalter zu kontaktieren.