Aktenzeichen: 67a IN 318/24
Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der ADLER SMART SOLUTIONS GmbH, Görttwiete 16-20, 20459 Hamburg, beschlossen. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu schützen und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die ADLER SMART SOLUTIONS GmbH, geführt von Geschäftsführer Tajo Adler, ist im Handelsregister Hamburg unter HRB 139524 eingetragen. Das Unternehmen ist im Bereich Facilitymanagement tätig und bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um Gebäude und Immobilien an. Dazu zählen:
Installation und Handel von Photovoltaikanlagen, Ladestationen und anderen Technologien zur Förderung erneuerbarer Energien.
Arbeiten des Elektrotechnikerhandwerks, wie die Installation von Energiespeichern und Lichtsystemen.
Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien sowie Handel mit technischen Geräten.
Ökostrom-Angebote und Dienstleistungen im Bereich der neuen Mobilität.
Das breite Portfolio zeigt die Innovationskraft des Unternehmens, das sich stark auf die Themen Nachhaltigkeit und technische Modernisierung spezialisiert hat.
Beschluss des Amtsgerichts Hamburg
Am 15. November 2024 um 12:41 Uhr wurde im Einklang mit den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgendes angeordnet:
Verfügungsverbot:
Die ADLER SMART SOLUTIONS GmbH darf nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.
Schutz der Insolvenzmasse:
Alle Drittschuldner der Gesellschaft sind verpflichtet, Zahlungen oder Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung dieser Anordnung vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zustellungen:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist beauftragt, alle Zustellungen nach § 23 Abs. 1 InsO an die Schuldnerin und deren Drittschuldner durchzuführen.
Der Beschluss tritt mit den in § 240 ZPO genannten Wirkungen in Kraft, wodurch die Insolvenzmasse umfassend gesichert wird.
Ziele der Maßnahmen
Die Anordnung dient dazu, die wirtschaftlichen Grundlagen des Unternehmens zu sichern und die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Fortführung oder Abwicklung zu schaffen. Die Insolvenzverwalterin wird prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt werden muss.
Fazit
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die ADLER SMART SOLUTIONS GmbH leitet das Amtsgericht Hamburg einen entscheidenden Schritt ein, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und die Zukunft des Unternehmens zu klären. Alle Beteiligten werden aufgefordert, sich an die angeordneten Maßnahmen zu halten, um eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.