Aktenzeichen: 103 IN 176/24
Das Amtsgericht Hagen hat am 14. November 2024 um 16:47 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ZF Gartenbau GmbH, mit Sitz in der Pregelstraße 29, 58256 Ennepetal, angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu prüfen.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die ZF Gartenbau GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter der Nummer HRB 11946 eingetragen. Das Unternehmen ist auf Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau spezialisiert. Aktuelle Entwicklungen in der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens führten zu dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Entscheidungen des Gerichts
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Brüderstraße 4-6, 58285 Gevelsberg, bestellt.
Kontaktdaten des Insolvenzverwalters:
Telefon: Auf Anfrage
Adresse: Brüderstraße 4-6, 58285 Gevelsberg
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse.
Anweisungen an Drittschuldner:
Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Alle Forderungen und Gelder sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Arrests oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden untersagt, sofern diese nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann wurde beauftragt, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und deren wirtschaftliche Lage zu analysieren. Seine Aufgaben umfassen:
Verwaltung und Einziehung von Bankguthaben und Forderungen.
Sicherstellung der Insolvenzmasse und Prüfung ihrer Höhe.
Überprüfung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens.
Erstellung eines Gutachtens, um die Grundlage für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Hinweis zur Veröffentlichung
Die Entscheidung wurde elektronisch veröffentlicht und bleibt bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens öffentlich einsehbar. Sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, erfolgt eine Löschung der Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nimmt das Verfahren über die ZF Gartenbau GmbH eine entscheidende Wendung. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens zu klären. Die nächsten Wochen werden Aufschluss über die Fortführungsfähigkeit und die Perspektiven für das Unternehmen geben. Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, sich an die Weisungen des Gerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters zu halten.