Aktenzeichen: 11 IN 368/24
Das Amtsgericht Tübingen hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der SWT Tools GmbH, ansässig in der Marc-Cain-Allee 13, 72411 Bodelshausen, am 15. November 2024 um 09:06 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Wesentliche Anordnungen
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen, bestellt.
Kontaktdaten:
Telefon: 07071 5630707
Fax: 07071 5630708
E-Mail: info@walter-riegger-partner.de
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die SWT Tools GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Björn Wilfried Böhmert, darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies umfasst unter anderem Bankkonten und Außenstände.
Anweisungen an Drittschuldner:
Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um die Insolvenzmasse zu sichern (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zwangsvollstreckung:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin wurden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff wurde beauftragt, die Vermögenslage der Schuldnerin zu analysieren und deren Vermögenswerte zu sichern. Zu seinen Aufgaben zählen:
Verwaltung der Insolvenzmasse, einschließlich der Einziehung von Bankguthaben und Forderungen.
Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten zur Sicherung der Gelder.
Prüfung, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob die Verfahrenskosten gedeckt werden können.
Bewertung der Aussichten für eine mögliche Fortführung des Unternehmens.
Der Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, die Geschäftsräume der SWT Tools GmbH zu betreten, Einsicht in Geschäftspapiere zu nehmen und Nachforschungen anzustellen.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die SWT Tools GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 728596, ist ein Unternehmen, das Werkzeuge und technische Produkte entwickelt und vertreibt. Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und eine fundierte Entscheidung über die Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens zu treffen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
Einreichung:
Schriftlich oder zu Protokoll bei Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen.
Elektronisch über das zentrale Gerichtsportal (Details unter: www.ejustice-bw.de).
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Hinweise zur Veröffentlichung
Die Anordnung wurde elektronisch veröffentlicht und bleibt für die Dauer der Wirksamkeit einsehbar. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt die Löschung der Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.
Fazit
Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff hat das Amtsgericht Tübingen die erste Phase des Insolvenzverfahrens für die SWT Tools GmbH eingeleitet. Die weiteren Schritte hängen von der wirtschaftlichen Bewertung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Gläubiger und Drittschuldner werden aufgefordert, die gerichtlichen Anweisungen zu beachten.