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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Strohplattenwerk Müritz GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Strohplattenwerk Müritz GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 701 IN 615/24

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Strohplattenwerk Müritz GmbH, Mühlenstraße 11, 17192 Waren (Müritz), am 15. November 2024 eine umfassende vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Wesentliche Anordnungen

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching, Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg, bestellt.

Kontaktdaten:
Telefon: 0395 7665830
Fax: 0395 7665839
E-Mail: michael.busching@ecovis.com

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Strohplattenwerk Müritz GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Christian Losehand, darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies schließt auch den Zugriff auf Bankkonten und die Einziehung von Außenständen ein.

Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Einzug von Forderungen und Verwaltung eingehender Gelder.
Eröffnung von Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse.
Betreten der Geschäftsräume und Einsicht in Geschäftsunterlagen, um die Vermögensverhältnisse aufzuklären.
Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin und Dokumentation darüber.

Zahlungsanweisungen an Drittschuldner:
Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, um die Insolvenzmasse zu sichern (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt:

Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu analysieren.
Die Vermögenswerte zu sichern und eine Insolvenzmasse zu bilden.
Als Sachverständiger zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Hintergrund zur Schuldnerin

Die Strohplattenwerk Müritz GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg unter HRB 7172 eingetragen. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Herstellung und den Vertrieb von Strohplatten und weiteren nachhaltigen Baumaterialien. Ziel des Verfahrens ist es, eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung des Unternehmens sicherzustellen.

Hinweise zur Veröffentlichung

Die Anordnung wurde elektronisch veröffentlicht und bleibt für die Dauer ihrer Wirksamkeit einsehbar. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt die Löschung der Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Bestellung von Rechtsanwalt Michael Busching hat das Amtsgericht Neubrandenburg einen wichtigen Schritt unternommen, um die Vermögenswerte der Strohplattenwerk Müritz GmbH zu sichern. Die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in den kommenden Wochen erwartet. Gläubiger und Drittschuldner werden aufgefordert, die gerichtlichen Anordnungen zu beachten.

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