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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Salem GmbH Migrantenhilfe eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67h IN 292/24

Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Salem GmbH Migrantenhilfe, ansässig in der Holtenklinker Straße 1, 21029 Hamburg, Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu stabilisieren und Gläubigerinteressen zu schützen. Die Anordnung trat am 21. Oktober 2024 um 12:20 Uhr in Kraft.

Details des Beschlusses

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg, bestellt.

Allgemeines Verfügungsverbot:
Der Salem GmbH Migrantenhilfe, vertreten durch Geschäftsführer Ahmad Salem, wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Schuldnerin ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Dies umfasst auch die Einziehung von Bankguthaben und anderen Forderungen.

Zahlungsanweisungen an Drittschuldner:
Alle Schuldner der Salem GmbH wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um die Insolvenzmasse zu sichern (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit diese keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Hintergrund zur Schuldnerin

Die Salem GmbH Migrantenhilfe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167596, ist im Bereich der Unterstützung und Begleitung von Flüchtlingen sowie Asylsuchenden tätig. Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu klären und mögliche Schritte zur Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens einzuleiten.

Fazit

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz als vorläufigem Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Hamburg eine zentrale Maßnahme zur Sicherung der Vermögenswerte der Salem GmbH Migrantenhilfe ergriffen. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und gleichzeitig die Fortführung oder geordnete Abwicklung der Tätigkeiten des Unternehmens zu ermöglichen. Beteiligte Gläubiger und Drittschuldner werden aufgefordert, die Anordnungen des Gerichts zu beachten. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in den kommenden Wochen erwartet.

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