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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Mavuno Technologies GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 314/24

Das Amtsgericht Tübingen hat am 18. November 2024 um 09:45 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der Mavuno Technologies GmbH, mit Sitz in der Hohenzollernstraße 18, 72149 Neustetten, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.

Hintergrund zur Schuldnerin

Die Mavuno Technologies GmbH ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 784619 eingetragen. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Jakob Benjamin Röhrenbach und Dr. med. Johannes Christian Isaak Röhrenbach vertreten. Die Gesellschaft hat sich auf innovative Technologien spezialisiert und in ihrer Branche als dynamisches Unternehmen etabliert.

Anordnung des Amtsgerichts

Das Amtsgericht hat gemäß §§ 21 und 22 InsO folgende Maßnahmen erlassen:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Kontakt:
Adresse: Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Telefon: 07071 5630707
Fax: 07071 5630708
E-Mail: info@walter-riegger-partner.de
Webseite: www.walter-riegger-partner.de

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Geschäftsführung der Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen des Unternehmens verfügen.

Schutz der Insolvenzmasse:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind vorübergehend untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und zu überwachen. Zudem wird er prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Weiterhin ist er berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Dies dient der Transparenz und einer geordneten Abwicklung.

Relevanz der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bietet der Mavuno Technologies GmbH eine Gelegenheit, ihre wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. Gleichzeitig wird den Gläubigern der Schutz ihrer Ansprüche gewährleistet. Die Einsetzung eines erfahrenen Insolvenzverwalters sorgt für die notwendige Überwachung und Kontrolle, um mögliche Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.

Fazit

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein wesentlicher Schritt, um die Zukunft der Mavuno Technologies GmbH zu klären. Gläubiger und Geschäftspartner sind angehalten, alle Zahlungen und Forderungen nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln. Die nächsten Wochen werden entscheidend für die Restrukturierung und den Fortbestand des Unternehmens sein.

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