Aktenzeichen: 56 IN 58/24
Das Amtsgericht Lüneburg hat am 18. November 2024 um 09:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gebrüder Borchers GmbH & Co. KG, Erlenwerder 3, 21522 Hohnstorf (Elbe), angeordnet. Mit diesem Schritt soll das Vermögen des Unternehmens geschützt und eine geordnete Klärung der wirtschaftlichen Lage ermöglicht werden.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die Gebrüder Borchers GmbH & Co. KG ist unter der Handelsregisternummer HRA 201364 beim Amtsgericht Lüneburg eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Gebrüder Borchers Verwaltungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Zorn. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Hohnstorf (Elbe) und ist seit vielen Jahren in der Region aktiv.
Anordnung des Amtsgerichts
Das Amtsgericht hat im Einklang mit der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) folgende Maßnahmen beschlossen:
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Claudia Langholz bestellt, tätig bei SSC legal Rechtsanwälte Partnerges. mbB, Stephansplatz 2-6, 20354 Hamburg.
Kontakt:
Telefon: 040-32 50 985-0
Fax: 040-32 50 985-55
E-Mail: langholz@ssc-legal.de
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Schutz der Insolvenzmasse:
Gläubiger und andere Schuldner der Gebrüder Borchers GmbH & Co. KG sind verpflichtet, Zahlungen oder Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Claudia Langholz übernimmt die Verantwortung für die Sicherung und Überwachung des Vermögens der Schuldnerin. Sie wird die finanzielle Lage prüfen und feststellen, ob ausreichende Mittel zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorhanden sind. Darüber hinaus wird sie Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin und die Gläubiger können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg einzureichen. Für elektronische Einreichungen gelten besondere Sicherheitsanforderungen.
Fazit
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte der Gebrüder Borchers GmbH & Co. KG geschützt und eine transparente Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse herbeigeführt wird. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die weitere Zukunft des Unternehmens zu klären. Alle Beteiligten werden aufgefordert, sich an die gerichtlichen Anordnungen zu halten und den Kontakt zur vorläufigen Insolvenzverwalterin zu suchen.