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Insolvenzantrag für Naseband GmbH: Vorläufiger Verwalter eingesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Düsseldorf ordnet Maßnahmen zur Vermögenssicherung an

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Naseband GmbH, mit Sitz in der Mühlenstraße 14, 40213 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Düsseldorf weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens beschlossen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 72916 eingetragen ist und von Geschäftsführer Antonio Shigeo Link vertreten wird, sieht sich mit einem vorläufigen Insolvenzverfahren konfrontiert.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Am 18. November 2024, um 14:15 Uhr, ordnete das Gericht gemäß §§ 21, 22 InsO an, dass alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt (Rheinort 1, 40213 Düsseldorf), wirksam sind. Kleinschmidt übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte zu sichern und die Einhaltung der Gläubigerrechte zu überwachen.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zusätzlich wurden folgende Anordnungen getroffen:

Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Gläubiger und Drittschuldner wurden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Sicherung von Forderungen und Guthaben: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Aussetzung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, untersagt bzw. vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Hintergrund

Die Naseband GmbH ist ein in Düsseldorf ansässiges Unternehmen, das aktuell unter wirtschaftlichem Druck steht. Der Antrag auf Insolvenzeröffnung soll klären, ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung unvermeidlich wird.

Die Verfahrensbevollmächtigung erfolgt durch Rechtsanwalt Genz, ansässig in der Willstätter Straße 6, 40549 Düsseldorf, der die Schuldnerin im Verfahren vertritt.

Ausblick

Mit der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters und den ergriffenen Maßnahmen hat das Gericht einen wichtigen Schritt unternommen, um das Vermögen der Naseband GmbH im Interesse der Gläubiger zu schützen. Wie es für das Unternehmen weitergeht, wird sich in den kommenden Wochen im Rahmen des Verfahrens entscheiden.

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