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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Seller Support Roth & Witte GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 132/24

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Seller Support Roth & Witte GmbH am 14. November 2024 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt im Verfahren, das seit dem 25. Oktober 2024 andauert.

Hintergrund der Sicherungsmaßnahmen

Die Seller Support Roth & Witte GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89035, mit Sitz in der Benrather Straße 3, 40213 Düsseldorf, wird von Geschäftsführer Andreas Roth vertreten. Das Unternehmen war von Sicherungsmaßnahmen betroffen, die darauf abzielten, eine Verschlechterung der Vermögenslage und unkontrollierte Vermögensverfügungen zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden nun aufgehoben, was auf eine veränderte Einschätzung der wirtschaftlichen Lage hinweist.

Bedeutung der Aufhebung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass das Unternehmen wieder eigenständig über sein Vermögen verfügen darf. Diese Entwicklung kann auf eine Verbesserung der finanziellen Verhältnisse oder eine Klärung der Sachlage hindeuten. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren weitergeführt oder eingestellt wird.

Fazit

Die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf stellt einen wichtigen Meilenstein im Verfahren der Seller Support Roth & Witte GmbH dar. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ermöglicht es dem Unternehmen, wieder eigenständig über seine Vermögenswerte zu verfügen. Gläubiger und Beteiligte werden gebeten, sich weiterhin über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Weitere Einsicht in den vollständigen Beschluss ist bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts möglich.

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