Aktenzeichen: 166 IN 74/24
Das Amtsgericht Essen hat am 15. November 2024 um 14:33 Uhr im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Tipatex GmbH, mit Sitz in Hoppe 3, 45549 Sprockhövel, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Details des Beschlusses
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Kunz, Viktoriastraße 57, 44787 Bochum, bestellt.
Kontaktdaten:
Telefon: Auf Anfrage bei der Kanzlei
Adresse: Viktoriastraße 57, 44787 Bochum
Einschränkungen der Verfügungsbefugnis:
Die Tipatex GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Yusuf Deniz, darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu bewahren und potenzielle Nachteile für Gläubiger zu vermeiden.
Anweisungen an Drittschuldner:
Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um die Insolvenzmasse zu sichern (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Die Verfügungen umfassen auch die Untersagung von Zahlungen und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die auf das Vermögen der Schuldnerin abzielen.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die Tipatex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 32867, ist im Bereich Baustoffhandel tätig. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens führten zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens zu prüfen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Stephan Kunz wurde beauftragt, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen. Seine Aufgaben umfassen:
Einziehung und Verwaltung von Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin.
Prüfung der Vermögenslage und der Aussichten auf eine mögliche Sanierung.
Sicherstellung der Interessen der Gläubiger.
Er wird zudem bewerten, ob eine Fortführung des Unternehmens realisierbar ist und ob die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können.
Fazit
Die Entscheidung des Amtsgerichts Essen, die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Tipatex GmbH anzuordnen, stellt einen entscheidenden Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage dar. Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Stephan Kunz wurde ein erfahrener Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Vermögenswerte des Unternehmens sichern und die Interessen der Gläubiger wahren soll. Gläubiger und Drittschuldner sind angehalten, alle Zahlungen und Kommunikation ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln.