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Vorläufige Insolvenzverwaltung für TeHa-Dach GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 88 IN 1000/24

Das Amtsgericht Münster hat am 15. November 2024 um 10:26 Uhr im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der TeHa-Dach GmbH, ansässig im Konrad-Zuse-Ring 13–15, 48691 Vreden, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Details des Beschlusses

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nicola Oltmanns, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher, bestellt.

Kontaktdaten der Insolvenzverwalterin:
Telefon: Auf Anfrage bei der Kanzlei
Adresse: Marktplatz 2-4, 48712 Gescher

Einschränkungen der Verfügungsbefugnis:
Die TeHa-Dach GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Alexander Teske, darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu bewahren und eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen.

Anweisungen an Drittschuldner:
Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten, um die Insolvenzmasse zu sichern (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle Zwangsvollstreckungen, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt, soweit diese keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt.

Hintergrund zur Schuldnerin

Die TeHa-Dach GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12677, ist ein Unternehmen, das sich auf den Bereich Dachkonstruktionen und Bedachungen spezialisiert hat. Der Antrag auf Insolvenz zeigt die aktuelle finanzielle Krise des Unternehmens, während die vorläufige Insolvenzverwaltung darauf abzielt, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und mögliche Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.

Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Rechtsanwältin Nicola Oltmanns wurde beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der TeHa-Dach GmbH zu prüfen. Zu ihren Aufgaben zählen:

Einzug und Verwaltung von Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin.
Analyse der Vermögenslage und Erstellung eines Gutachtens zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Prüfung, ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind, und Bewertung von Sanierungs- oder Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Münster einen zentralen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der TeHa-Dach GmbH eingeleitet. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird. Gläubiger und Drittschuldner werden aufgefordert, die Anordnungen zu beachten und Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

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