Aktenzeichen: IN 184/24
Das Amtsgericht Nördlingen hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Log & More GmbH, ansässig in der Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 28, 89420 Höchstädt a.d. Donau, entscheidende Maßnahmen eingeleitet. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Details der Anordnung
Am 15. November 2024 um 09:00 Uhr wurde gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit gelten folgende Maßnahmen:
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Erion Metoja, Bürgermeister-Reiger-Straße 16, 86720 Nördlingen, bestellt.
Kontaktdaten:
Telefon: +49 (9081) 2763276
Telefax: +49 (9081) 2763277
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung bei dem Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen einzulegen.
Form und Anforderungen:
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass die Vermögenswerte der Log & More GmbH geschützt werden, während das Gericht die wirtschaftliche Situation des Unternehmens weiter prüft. Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Erion Metoja wurde ein erfahrener Insolvenzverwalter beauftragt, der die Interessen der Gläubiger wahrt und die Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens koordiniert.
Gläubiger und Drittschuldner werden aufgefordert, die Anordnungen zu beachten und offene Forderungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in den kommenden Wochen erwartet.