Aktenzeichen: IN 974/24
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Mulaku Renovierungen GmbH, Sigmundstraße 45b, 90431 Nürnberg, hat das Amtsgericht Nürnberg am 15. November 2024 entscheidende Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.
Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots
Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde um 11:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO verhängt. Die wichtigsten Punkte der Anordnung sind:
Verfügungsverbot für die Schuldnerin:
Der Mulaku Renovierungen GmbH ist es untersagt, eigenständig über ihr Vermögen zu verfügen. Dies schließt auch die Einziehung offener Forderungen ein.
Anweisungen an Drittschuldner:
Den Drittschuldnern der Mulaku Renovierungen GmbH ist jegliche Zahlung oder Leistung an die Schuldnerin untersagt.
Hintergrund der Maßnahme
Das Insolvenzgericht reagiert mit diesen Maßnahmen auf den Antrag der Mulaku Renovierungen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Mulaku Azem und anwaltlich vertreten von Rechtsanwalt Lars Dennog. Ziel ist es, eine mögliche Gefährdung der Gläubigerinteressen durch unkontrollierte Vermögensverfügungen zu verhindern.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der wirksamen Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung.
Einreichung:
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, einzulegen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten Signatur versehen sein und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ausblick
Mit dem allgemeinen Verfügungsverbot wird die Grundlage für die weitere Prüfung und Abwicklung des Insolvenzverfahrens geschaffen. Ziel ist es, das verbleibende Vermögen der Mulaku Renovierungen GmbH zu sichern und eine gerechte Verteilung zugunsten der Gläubiger zu ermöglichen. Betroffene Parteien werden aufgefordert, die gerichtlichen Anordnungen strikt zu beachten. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.