Aktenzeichen: 9 IN 155/24
Am 14. November 2024 um 14:15 Uhr wurde durch das Amtsgericht Aurich die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co. KG, Javenloch 2, 26434 Wangerland, angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerrechte und der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Hintergrund der Anordnung
Die Antragstellerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin NORDSEEGEIST GmbH und deren Geschäftsführer Jan Hinrichs, unterliegt ab sofort einer eingeschränkten Verfügungsbefugnis. Jegliche Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Wechsel in der Insolvenzverwaltung
Mit Beschluss vom 15. November 2024 wurde Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, 26409 Wittmund, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Kontaktdaten des neuen Insolvenzverwalters sind wie folgt:
Telefon: 04462 9219890
Fax: 04462 9219899
E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de
Gleichzeitig wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, von seinen Aufgaben entpflichtet.
Anweisungen an Schuldner der Antragstellerin
Die Schuldner der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co. KG sind gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO dazu aufgefordert, Zahlungen oder andere Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnung des Gerichts zu leisten. Zahlungen direkt an die Antragstellerin sind nicht mehr gestattet.
Einsichtnahme in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die vorläufige Insolvenzverwaltung kann durch die Antragstellerin oder jeden Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen.
Einreichung der Beschwerde:
Ort: Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Fristbeginn: Mit der Verkündung der Entscheidung oder Zustellung bzw. nach Ablauf von zwei Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung.
Form:
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht und vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Ziel der Maßnahme
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt das Amtsgericht Aurich sicher, dass die Vermögenswerte der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co. KG erhalten bleiben und eine geordnete Abwicklung vorbereitet wird. Die bestellten Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der Prüfung, ob die Mittel der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Das Amtsgericht Aurich bleibt mit dieser Entscheidung seinem Ziel treu, Transparenz und Rechtssicherheit im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.