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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Green & Söhne GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36g IN 6886/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Green & Söhne GmbH, ansässig in der Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin, am 14. November 2024 um 13:00 Uhr eine weitreichende Entscheidung getroffen. Ziel der Anordnung ist der Schutz des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Details der Anordnung
1. Einschränkung von Zwangsvollstreckungen

Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.
2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, ernannt. Die Befugnisse der Green & Söhne GmbH, über Vermögensgegenstände zu verfügen, sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Sicherung und Erhalt des Vermögens: Überwachung der Geschäftstätigkeit der Schuldnerin, um deren Vermögenswerte zu schützen.
Prüfung der Verfahrenskosten: Feststellung, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Verwaltung von Bankguthaben: Ermächtigung zur Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten im Namen der Schuldnerin.
Einsichtnahme und Kontrolle: Befugnis, Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Unterlagen zu prüfen und umfassende Nachforschungen anzustellen.

3. Anweisungen an Schuldner der Schuldnerin

Den Schuldnern der Green & Söhne GmbH wird untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich unter Beachtung der Anordnungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Hintergrund der Maßnahmen

Mit diesen Vorkehrungen sichert das Gericht die künftige Insolvenzmasse und schützt die Gläubigerrechte. Die Überwachung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter gewährleistet, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Vermögenswerte verloren gehen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann durch die Schuldnerin oder Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung schriftlich oder zu Protokoll bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen.

Hinweis:
Rechtsmittel können auch elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Ausblick

Die getroffenen Maßnahmen markieren einen entscheidenden Schritt in Richtung einer geordneten Abwicklung der finanziellen Schwierigkeiten der Green & Söhne GmbH. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren, während das Verfahren auf seine Eröffnung hin geprüft wird.

Das Amtsgericht Charlottenburg wird weiterhin für Transparenz und rechtmäßige Durchführung des Verfahrens sorgen.

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