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Insolvenzverfahren: Vorläufige Verwaltung der C.A.V. Verwaltung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 99 IN 289/24

Das Amtsgericht Bonn hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der C.A.V. Verwaltung GmbH, Justus-von-Liebig-Str. 25, 53121 Bonn, entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte und zum Schutz der Gläubiger eingeleitet.

Details der gerichtlichen Anordnung

Am 15. November 2024 um 12:57 Uhr hat das Amtsgericht Bonn folgende Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, ernannt.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Verbot für Drittschuldner:
Den Drittschuldnern der C.A.V. Verwaltung GmbH wurde untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, wurden untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Hintergrund zur Schuldnerin

Die C.A.V. Verwaltung GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23362, ist gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Dirk Thomas Langenfeld, ansässig in der Justus-von-Liebig-Str. 25, 53121 Bonn. Die Gesellschaft spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung und Organisation der Unternehmensgruppe.

Ziele der Maßnahmen

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und sicherzustellen, dass keine weiteren Gläubigerrechte verletzt werden. Zudem wird geprüft, ob eine nachhaltige Fortführung des Unternehmens möglich ist oder das Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.

Fazit

Das Amtsgericht Bonn hat mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dirk Obermüller als vorläufigem Insolvenzverwalter und der Einziehung der Verfügungsbefugnis über das Vermögen der C.A.V. Verwaltung GmbH einen wichtigen Schritt zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Insolvenzverfahrens eingeleitet. Gläubiger und betroffene Parteien werden aufgefordert, die Anordnungen zu beachten und sich bei Fragen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

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