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Vorläufige Insolvenzverwaltung über HSS – Hanse GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 67c IN 319/24 hat das Amtsgericht Hamburg am 13. November 2024 um 14:17 Uhr entscheidende Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der HSS – Hanse GmbH getroffen. Das vielseitige Unternehmen mit Sitz am Marshallweg 6 in 22111 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Ruhi Sarikaya, ist in zahlreichen Geschäftszweigen tätig. Dazu zählen unter anderem Bewachungsunternehmen gemäß §34 GewO, Personaldienstleistungen, das Gebäudereinigerhandwerk, Logistik und Baustellenlogistik, Serviceleistungen sowie das Raumausstatterhandwerk und Trockenbau.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingmar Jarchow bestellt, der seine Kanzlei in der Drehbahn 9, 20354 Hamburg, betreibt. Mit seiner umfangreichen Erfahrung im Insolvenzrecht wird er die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Dem Unternehmen wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies bedeutet, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der HSS – Hanse GmbH, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen, auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zudem wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Schritte sollen verhindern, dass weitere nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens eintreten und dienen dem Schutz aller Gläubiger.

Betroffene und Interessierte haben die Möglichkeit, den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einzusehen. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 319/24 – 13. November 2024

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