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Vorläufige Insolvenzverwaltung über green consult services GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 1509 IN 11754/24 hat das Amtsgericht München am 14. November 2024 um 11:00 Uhr entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der green consult services GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in München, vertreten durch den Geschäftsführer Pajan Zlatko, steht vor finanziellen Herausforderungen, die nun unter gerichtlicher Aufsicht bewältigt werden sollen.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Yu-Jin Embacher bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und sollen sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der green consult services GmbH eintreten. Betroffene und Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich beim

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 14. November 2024

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