Aktenzeichen: 67a IN 186/24
Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Albatros Real Estate GmbH am 14. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Hamburger Immobilienunternehmen, das seinen Sitz in der Sierichstraße 6 hat, wird von Geschäftsführer Maximilian Wilhelm ter Hazeborg geleitet. Das Unternehmen ist auf die Errichtung, Entwicklung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien spezialisiert und bietet zudem Beratungsleistungen an – allerdings keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO.
Angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten steht die Albatros Real Estate GmbH nun unter gerichtlicher Aufsicht, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.
Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen der Albatros Real Estate GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Interessen der Gläubiger gefährdet werden. Dr. Böhm ist zudem ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
Die Geschäftspartner und Gläubiger der Albatros Real Estate GmbH sind angehalten, Zahlungen nur noch direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten. Zudem hat das Amtsgericht alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, soweit sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen, vorübergehend ausgesetzt. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, eine umfassende Prüfung der Vermögensverhältnisse vorzunehmen.
Weitere Schritte und Ausblick
In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm die finanzielle Situation der Albatros Real Estate GmbH eingehend analysieren. Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen. Dabei wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob die geordnete Abwicklung der einzige gangbare Weg bleibt.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg einsehbar. Gläubiger, Geschäftspartner und andere Beteiligte werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert. Die nächsten Schritte könnten entscheidend dafür sein, ob die Albatros Real Estate GmbH weiterhin Bestand haben kann oder ob eine endgültige Abwicklung bevorsteht.
Amtsgericht Hamburg, 14.11.2024