Aktenzeichen: 903 IN 681/24 – 8 –
Das Amtsgericht Hannover hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der ENJOY MOTOR YACHTING GmbH, ansässig in der Immengarten 10b, 30926 Seelze, eine wichtige Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 15.11.2024, 11:38 Uhr, wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Geschäftsführung der GmbH, vertreten durch Meik Lessig (Am Hohen Holze 32, 30823 Garbsen), ist damit in ihren Verfügungsbefugnissen eingeschränkt.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Vermögens und im Interesse der Gläubiger wurde Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Hinüberstraße 4, 30175 Hannover, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der ENJOY MOTOR YACHTING GmbH nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters rechtswirksam.
Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Telefon: 0511 1233268-0
Fax: 0511 1233268-20
Internet: www.bo-oelb.de
Hinweis an die Schuldner der Antragstellerin
Die Schuldner der ENJOY MOTOR YACHTING GmbH werden ausdrücklich darauf hingewiesen, künftig nur unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verstöße gegen diese Regelung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Einsichtnahme in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover, Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mittels einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zusätzlich haben auch Gläubiger das Recht, Beschwerde einzulegen, wenn die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Frage gestellt wird.
Frist:
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beim Amtsgericht Hannover, Insolvenzabteilung, einzulegen. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung.
Einreichung der Beschwerde:
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Hannover.
Formvorschriften:
Die Beschwerde muss schriftlich oder elektronisch eingereicht und vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Zudem sind der angefochtene Beschluss und der Umfang der Anfechtung anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Datenschutzhinweis
Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover. Diese finden Sie online unter:
Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover. Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch in gedruckter Form zugesandt werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung leitet das Amtsgericht Hannover einen bedeutenden Schritt im Insolvenzverfahren der ENJOY MOTOR YACHTING GmbH ein, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.