In Deutschland müssen viele Autofahrer ihre alten Führerscheine umtauschen. Diese Regelung ist Teil einer EU-weiten Vereinheitlichung, die dazu dient, die Sicherheitsstandards zu verbessern und Fälschungen zu erschweren. Der Umtausch betrifft insbesondere ältere Papierführerscheine sowie ältere Scheckkartenführerscheine. Doch was müssen Sie beachten, und wie funktioniert der Umtausch?
Wer muss den Führerschein umtauschen?
Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahr des Inhabers oder dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Ziel ist es, bis 2033 alle alten Führerscheine in das neue EU-weite Format umzuwandeln.
Papierführerscheine: Für Personen, deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr des Inhabers.
Scheckkartenführerscheine: Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr als Fristmaßstab.
Wichtige Fristen für den Umtausch
Die Fristen sind gestaffelt, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden:
Geburtsjahr 1953–1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
Geburtsjahr 1959–1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
Geburtsjahr 1965–1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Für jüngere Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, gelten gesonderte Fristen, die vom Ausstellungsjahr abhängen.
Warum ist der Umtausch erforderlich?
Die neuen EU-Führerscheine haben eine einheitliche Gültigkeit von 15 Jahren. Dies ermöglicht regelmäßigere Aktualisierungen und erschwert Fälschungen, da das neue Dokument mit moderner Sicherheitstechnik ausgestattet ist. Alte Führerscheine sind teilweise schwer zu überprüfen, was insbesondere im internationalen Straßenverkehr problematisch sein kann.
Wie funktioniert der Umtausch?
Beantragung: Der Umtausch muss bei der Führerscheinstelle in Ihrer Wohnregion beantragt werden. In einigen Fällen kann dies auch online erfolgen.
Erforderliche Dokumente:
Personalausweis oder Reisepass
Alter Führerschein (Papier oder Scheckkarte)
Biometrisches Passfoto
Ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht im aktuellen Wohnort ausgestellt wurde.
Kosten: Der Umtausch kostet in der Regel zwischen 25 und 30 Euro, abhängig von der Behörde.
Bearbeitungszeit: Der neue Führerschein wird nicht direkt ausgestellt, sondern nach der Bearbeitung per Post zugeschickt. Dies kann mehrere Wochen dauern.
Wichtige Hinweise
Keine erneute Prüfung: Der Umtausch erfordert keine erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung. Ihre bestehenden Fahrerlaubnisklassen bleiben erhalten.
Fristüberschreitung: Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld, da der alte Führerschein nach Ablauf der Frist ungültig wird. Im schlimmsten Fall kann dies als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gewertet werden.
Fazit
Der Führerscheinumtausch ist eine wichtige Maßnahme zur Modernisierung und Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisse in Europa. Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Führerscheinstelle, um den Ablauf reibungslos zu gestalten.