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Vorläufige Insolvenzverwaltung über RockBeach Germany International Trademark UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 9/24 hat das Amtsgericht Idar-Oberstein entscheidende Maßnahmen zum Schutz des Vermögens der RockBeach Germany International Trademark UG getroffen. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Krieger, mit Sitz in Bruchweiler, steht vor finanziellen Herausforderungen, die nun unter gerichtlicher Aufsicht bewältigt werden sollen.

Am 12. November 2024 um 10:00 Uhr beschloss Richter am Amtsgericht Pfeifer, die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin anzuordnen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Annemarie Dhonau aus Idar-Oberstein bestellt. Sie wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Weiterhin wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wurde verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene und Interessierte haben somit die Möglichkeit, sich umfassend über den Stand des Verfahrens zu informieren.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung. Weitere Details zur Einlegung der Beschwerde können dem vollständigen Beschluss entnommen werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 14. November 2024

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