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Vorläufige Insolvenzverwaltung über MOOD & FOOD Concept UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 171 IN 346/24 hat das Amtsgericht Erfurt am 13. November 2024 um 13:52 Uhr entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der MOOD & FOOD Concept UG (haftungsbeschränkt) getroffen. Das innovative Unternehmen mit Sitz in Elgersburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Silke Engmann, steht vor finanziellen Herausforderungen, die nun unter gerichtlicher Aufsicht bewältigt werden sollen.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcello Di Stefano aus Erfurt bestellt. Mit seiner Erfahrung im Insolvenzrecht wird er die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der MOOD & FOOD Concept UG zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Es wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das von Vollstreckungsmaßnahmen betroffene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm einzurichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an ihn leisten, es sei denn, er stimmt einer Zahlung direkt an die Schuldnerin zu.

Zusätzlich ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Kassenguthaben der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto zu überführen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung zu ermöglichen.

Die MOOD & FOOD Concept UG, bekannt für ihre innovativen Konzepte im Gastronomiebereich, wird durch die Rechtsanwälte Arens & Stunz PartG mbB aus Erfurt vertreten. Die nächsten Schritte im Verfahren werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt werden muss.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben, jedoch kann rechtlicher Beistand hilfreich sein. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Amtsgericht Erfurt – Insolvenzgericht – 13. November 2024

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