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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Görbert Trans GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 1110/24 hat das Amtsgericht Heilbronn am 13. November 2024 um 14:30 Uhr entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Görbert Trans GmbH ergriffen. Das Transportunternehmen mit Sitz in Oedheim, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Willi Görbert, steht vor finanziellen Herausforderungen, die nun unter gerichtlicher Aufsicht bewältigt werden sollen.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden verschiedene Maßnahmen angeordnet. Insbesondere wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen; bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. Diese Schritte sollen das Vermögen der Görbert Trans GmbH schützen und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Erion Metoja bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Verwaltung von Bankkonten und Außenständen, deren Befugnis nun auf den Insolvenzverwalter übergeht. Kreditinstitute wurden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über die Konten der Schuldnerin zu erteilen.

Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen an die Görbert Trans GmbH zu leisten; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Zudem ist der Insolvenzverwalter berechtigt, Sonderkonten einzurichten und über diese zu verfügen, um die finanziellen Mittel des Unternehmens zu sichern.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Er prüft außerdem, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Darüber hinaus ist er befugt, die Geschäftsräume der Görbert Trans GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und alle notwendigen Auskünfte einzuholen, die zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und sollen eine transparente und gerechte Abwicklung des Verfahrens sicherstellen. Die nächsten Schritte werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Liquidation erfolgen muss.

Amtsgericht Heilbronn – Insolvenzgericht – 13. November 2024

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