Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 14 IN 228/24 hat das Amtsgericht Montabaur am 14. November 2024 um 11:00 Uhr entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der DKS Keim GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in Katzenelnbogen, vertreten durch den Geschäftsführer Fabian Lentz, steht vor finanziellen Herausforderungen, die nun unter gerichtlicher Aufsicht bewältigt werden sollen.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Ab sofort sind Verfügungen der DKS Keim GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens eintreten und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser aus Koblenz bestellt. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Insolvenzrecht wird er die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der DKS Keim GmbH zu sichern und mögliche Sanierungsoptionen oder eine geordnete Abwicklung zu prüfen.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dies bedeutet, dass Zahlungen und andere Leistungen an die DKS Keim GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen dürfen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner haben somit die Möglichkeit, sich umfassend über den Stand des Verfahrens zu informieren.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Montabaur – Insolvenzgericht, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Weitere Details zur Einlegung der Beschwerde können dem vollständigen Beschluss entnommen werden.
Amtsgericht Montabaur, 14. November 2024